Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Cresta Swiss Bike – www.cresta-swiss-bike.ch 

1. Geltungsbereich 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop https://www.cresta-swiss-bike.ch (im Folgenden: „Onlineshop“) abgeschlossen werden und bei sämtlichen Vermittlungsgeschäften von Drittpartnern. Der Onlineshop wird von der Komenda AG betrieben. Cresta ist eine Marke der Komenda AG. Der Vertragspartner ist somit die Komenda AG. 

Die Komenda AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Bestimmungen, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt. 

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop richtet sich ausschliesslich an Kunden und Kundinnen mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden. 

2. Produkte, Dienstleistungen und Preise 

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. 

Komenda AG setzt bei der Erstellung von Produktbildern und -videos teilweise KI-gestützte Werkzeuge ein. Diese Inhalte dienen der Illustration und sind unverbindlich. Massgebend sind stets die schriftlichen Produktangaben. 

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise inklusive Steuern (insbesondere die MwSt.) sowie, wenn anwendbar, inklusive vorgezogener Recyclinggebühr („vRG“) dar, jedoch exklusive Kosten für Verpackung, Lieferkosten und weiterer Kosten. 

Die Komenda AG und die Händler behalten sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung. 

3. Vertragsabschluss 

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als unverbindliches Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. 

Eine verbindliche Bestellung der Kundschaft für Produkte oder Dienstleistungen der Komenda AG kommt zustande, sobald sie im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt. Für die Kundschaft ist jeweils im Onlineshop sowie auf der Rechnung ersichtlich, wer die Vertragspartei ist. 

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Der Erhalt der Bestellbestätigung bedeutet jedoch noch keine Zusage, dass das gewünschte Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass ihre Bestellung eingetroffen und somit der Vertrag mit der Komenda AG unter Bedingung der Liefermöglichkeiten und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist. 

4. Liefertermin 

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft zugleich ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt. In bestimmten Fällen wird mit der Kundschaft persönlich Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart. 

Kommt die Komenda AG in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei individuell konfigurierten Fahrrädern) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, schriftlich oder per E-Mail vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet die Komenda AG allfällige bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber der Komenda AG bestehen nicht. 

5. Lieferung und Abholung beim Fachhändler 

Cresta-Fahrräder werden ausschliesslich über den von der Kundschaft gewählten Fachhändler ausgeliefert. Eine Direktlieferung an die Kundschaft ist nicht möglich. Die Lieferadresse des Fachhändlers muss sich in der Schweiz oder in Liechtenstein befinden. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die daraus entstehenden Zusatzkosten. 

Nimmt die Kundschaft das bestellte Produkt am vereinbarten Abholtermin nicht entgegen, kann die Komenda AG den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Kosten sowie einen allfälligen Wertverlust in Rechnung stellen. 

6. Prüfpflicht 

Die Kundschaft hat die gelieferten oder abgeholten Produkte sofort auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Beanstandungen sind sofort zu melden. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken und so gut wie möglich zu beschreiben. Bildaufnahmen der Mängel sind empfehlenswert. 

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind der Komenda AG innert fünf Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Die Mängelrüge hat per E-Mail oder per Telefon zu erfolgen. Die Kundschaft hat das Produkt aufzubewahren und den Instruktionen der Komenda AG zum Rückgabeprozess zu folgen. 

7. Gewährleistung 

7.1 Grundbestimmungen 

Die Komenda AG übernimmt bei Neuprodukten während zwei Jahren und bei Occasionsprodukten während einem Jahr nach der Lieferung bzw. Filialabholung die gesetzlich bestimmte Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. 

7.2 Durchführung der Garantie 

Die Komenda AG erbringt die Garantie wahlweise durch: 

  • eine kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamten Produkten weiter)
  • einen teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt (bei Ersatz im 1. Garantiejahr läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Garantiejahr beträgt die Garantiefrist ein Jahr ab Zeitpunkt des Austausches)
  • Ersatz (neues Produkt mit einer neuen Garantiefrist von zwei Jahren ab Ersatz)
  • Gutschrift zum Tagespreis (maximal den Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Bestellung)
  • Wandelung gemäss Art. 205 OR. 
Die Komenda AG kann der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatz- oder Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst zum Zeitpunkt der Garantiezusage durch die Komenda AG das Eigentum am Ersatzprodukt. 

Bei Ablehnung des Garantiefalls durch die Komenda AG kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert (zum Zeitpunkt der Aushändigung) erwerben oder ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden. 

7.3 Ausgenommene Garantieansprüche 

Verschleissteile, wie beispielsweise Batterien, Akkus, Netzkabel sowie Softwareprobleme, sind von der Garantie ausgenommen. 

8. Zahlung 

8.1 Zahlungsabwicklung 

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Weitere Details finden Sie im Bereich der Zahlungsbedingungen: Versand und Zahlungsbedingungen (www.cresta-swiss-bike.ch). 

8.2 Eigentumsvorbehalt 

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Komenda AG. Komenda AG ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Komenda AG nicht zulässig. 

8.3 Zahlungsverzug 

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht vertragsgemäss nach, werden alle offenen Beträge sofort fällig. Komenda AG kann diese mit sofortiger Wirkung einfordern und weitere Lieferungen einstellen. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an ein externes Inkassounternehmen abgetreten werden. Zusätzlich kann ein effektiver Jahreszins von bis zu 15 % auf den geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. 

9. Gutscheine, Aktionen und Rabattcodes 

Komenda AG bietet gelegentlich Gutscheine, Aktionscodes oder Rabatte an. Für deren Verwendung gelten folgende Bedingungen: 

  • Gutscheine und Rabattcodes sind nicht gegen Bargeld einlösbar. 
  • Mehrere Gutscheine oder Rabattcodes können nicht gleichzeitig eingelöst werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 
  • Gutscheine und Rabattcodes sind nur innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer einlösbar. Nach Ablauf dieser Frist verfallen sie ersatzlos. 
  • Sofern ein Mindestbestellwert angegeben ist, muss dieser vor Abzug des Rabatts erreicht werden. 
  • Bei teilweiser oder vollständiger Rückgabe von Produkten, die mit einem Gutschein oder Rabattcode erworben wurden, wird nur der tatsächlich bezahlte Betrag erstattet. Der Gutschein- oder Rabattwert wird nicht zurückerstattet. 
  • Gutscheine und Rabattcodes sind nicht auf bereits getätigte Bestellungen anwendbar. 

10. Änderung der Bestellung oder Stornierung 

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Annahme der Produkte und Dienstleistungen. Allfällige Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen kann die Komenda AG nach eigenem Ermessen bewilligen und allenfalls eine Umtriebsentschädigung von 50 %, mindestens aber CHF 200.–, sowie eventuellen Wertverlust der bestellten Produkte in Rechnung stellen. 

Individuell konfigurierte Cresta-Fahrräder gelten im Sinne dieser AGB als Sonderanfertigungen. Stornierungen sind ausschliesslich vor Beginn der Produktion möglich. Nach Produktionsbeginn ist die Komenda AG berechtigt, die genannte Umtriebsentschädigung sowie einen allfälligen Wertverlust in Rechnung zu stellen. Die Kundschaft wird über den Produktionsbeginn per E-Mail informiert. 

11. Reparatur ausserhalb der Gewährleistung 

Sämtliche Kosten für Reparaturen an Produkten und Waren der Komenda AG ausserhalb des Gewährleistungsanspruchs gehen zu Lasten der Kundschaft. 

12. Datenschutz 

Sämtliche Daten, welche Komenda AG von der Kundschaft oder anderen vom Kauf betroffenen Personen erhält, werden entsprechend den Vorschriften des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO), soweit anwendbar, bearbeitet. 

Die Kundschaft erlaubt der Komenda AG, die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten zu bearbeiten und zwecks Vertragserfüllung an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassounternehmen) weiterzugeben. Komenda AG behält sich die Verwendung der Daten zu Marketingzwecken vor. Die Kundschaft hat das Recht, die vorstehende Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. 

13. Haftung 

Komenda AG haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

Komenda AG haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, unabhängig davon, ob solche Schäden vorhersehbar waren oder nicht. 

Die zwingende gesetzliche Haftung – insbesondere nach Produkthaftpflichtrecht sowie für Schäden an Leib und Leben – bleibt in jedem Fall vorbehalten. 

Die Inhalte der Website von Komenda AG werden mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt. Komenda AG übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Für Inhalte verlinkter externer Websites wird keine Haftung übernommen. 

14. Copyright und andere Schutzrechte 

Der gesamte Inhalt der Webseite der Komenda AG ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. 

Durch den Zugriff auf die Webseite von Komenda AG, das Herunterladen oder Kopieren von Daten dieser Website oder Teilen davon, werden der Kundschaft keinerlei Rechte am Inhalt, an der Software, einer eingetragenen Marke oder an sonst einem Element der Website eingeräumt. 

Jegliche Modifikation, Reproduktion oder Benutzung der Website, des Logos von Komenda AG oder Teile davon für einen öffentlichen oder kommerziellen Zweck ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Komenda AG untersagt. 

15. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Auf den Kaufvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist St. Gallen (SG). 

Letzte Änderung: Juni 2026